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Erklärung der PPWR

 

Im Rahmen unseres Engagements, Glasverpackungen für Marken nutzbar zu machen und gleichzeitig eine nachhaltigere Zukunft zu fördern, unterstützt Calaso das Ziel der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern.

Wir haben uns bereits im Vorfeld des primären Anwendungsdatums der Verordnung am 12. August 2026 auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereitet. In unserer Eigenschaft als Lieferant von Verpackungen und Verpackungsmaterialien haben wir eine Erklärung gemäß Artikel 16 der PPWR fertiggestellt. Die Erklärung soll Sie in Ihrer Rolle als Hersteller bei der Erfüllung Ihrer Konformitätsbewertungspflichten sowie bei der Erstellung Ihrer eigenen EU-Konformitätserklärungen für die von Ihnen in Verkehr gebrachten verpackten Waren unterstützen.

Die Erklärung gilt für unsere Glasflaschen und -gläser sowie für unsere kompletten Primärverpackungssysteme, einschließlich Verschlüsse und Direktdruck.

Gleichzeitig bereiten wir uns auf die langfristigen strukturellen Anforderungen vor, die in den kommenden Jahren in Kraft treten werden. Wir haben eine risikobasierte Bewertung unseres gesamten Portfolios durchgeführt und beobachten gemeinsam mit Chorus Public Affairs in Brüssel aufmerksam die Entwicklungen bei der Europäischen Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und den europäischen Normungsgremien (CEN), um uns auf die langfristige Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

Zu den wichtigsten Bereichen, die wir beobachten, gehören:

  • Standards für die Wiederverwendung: Zusätzliche Kriterien für die Anerkennung wiederverwendbarer Verpackungssysteme, wie z. B. Mindestschwellenwerte für den Umlauf.
  • Harmonisierte Kennzeichnung von Verpackungen: Einführung EU-weiter Sortierpiktogramme, gültig ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Verabschiedung der entsprechenden Durchführungsrechtsakte.
  • Design for Recycling (DfR): Technische Kriterien für die Recyclingfähigkeit und Leistungsstufen (A–C), die von der Kommission bis zum 1. Januar 2028 veröffentlicht werden sollen und ab dem 1. Januar 2030 gelten sollen.
  • Recycled-at-Scale: Eine Methodik zur Bewertung von Verpackungskategorien, die in großem Maßstab recycelt werden; Veröffentlichung ist bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen.
  • Minimierung von Verpackungsmaterial: Harmonisierte Normen für Verpackungsgewicht, -volumen und Leerraum, die am 1. Januar 2030 in Kraft treten.

Zwar werden die detaillierten technischen Kriterien und Methoden für das Jahr 2030 erst in den kommenden Jahren von den europäischen Behörden offiziell verabschiedet, doch unsere laufenden Bewertungen geben uns Zuversicht, dass unser Portfolio diese Anforderungen langfristig erfüllen wird. Die Verpackungslösungen von Calaso sind auf hohe Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Verpackungsminimierung ausgelegt. Wir werden unsere Lösungen im Zuge der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens weiterhin überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Dies hilft uns bei der Vorbereitung unseres Portfolios und unterstützt Sie bei Ihren Verpackungsentscheidungen, damit Sie auch im kommenden Jahrzehnt widerstandsfähig und gut gerüstet bleiben.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und Ihnen relevante Neuigkeiten mitteilen, sobald die europäischen Behörden weitere Durchführungsbestimmungen finalisiert haben.


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Wenden Sie sich gerne an eines unserer Teammitglieder – wir helfen Ihnen gerne weiter.